Art. 2 | International Center for Migration Policy Development (1) Die Vertragsparteien richten das International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) als internationale Organisation mit Sitz in Wien ein. Das ICMPD wird sowohl die aktuellen wie auch die potentiellen Migrationsströme in die europäischen Aufnahmeländer untersuchen, die Situation in den wichtigsten Herkunftsländern der Migranten verfolgen und prüfen sowie Möglichkeiten zur besseren Erkennung und Kontrolle der Wanderungsbewegungen entwickeln. (2) Die oben erwähnte internationale Organisation hat eigene Rechtspersönlichkeit. (3) Die Rechtspersönlichkeit, Privilegien und Immunitäten des ICMPD in der Republik Österreich werden durch die Republik Österreich geregelt. |
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