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Vertrag über die Gründung und den Betrieb des „International Centre for Migration Policy Development“
Art. 12
Art. 12
In Kraft seit 30. April 2004
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Art. 12 — Vertrag über die Gründung und den Betrieb des „International Centre for Migration Policy Development“
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Art. 12
Inkrafttreten Der vorstehende Vertrag tritt rückwirkend am 1. Mai 1993 in Kraft.
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