1. RATSPROTKOLLERKLÄRUNG DES RATES
„Der Rat hält es für geboten, dass die Bestimmungen des vorliegenden Aktes vor den zweiten Wahlen zum, Europäischen Parlament nach Inkrafttreten der Änderungen des Aktes von 1976, die Gegenstand dieses Beschlusses sind, überprüft werden.“
2. PROTOKOLLERKLÄRUNG DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS
Unter Hinweis auf Artikel 6 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union, wonach
„die Union die Grundrechte achtet, wie sie in der am 4.November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben“,
wird das Vereinigte Königreich sicherstellen, dass die erforderlichen Änderungen vorgenommen werden, damit die Wähler in Gibraltar als Teil der Wählerschaft eines im Vereinigten Königreich bestehenden Wahlbezirks und unter denselben Bedingungen wie diese an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen können, um zu gewährleisten, dass das Vereinigte Königreich seiner Verpflichtung nachkommt, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache Matthews gegen das Vereinigte Königreich zu entsprechen, und zwar in Übereinstimmung mit dem EU-Recht.
3. PROTOKOLLERKLÄRUNG DES RATES / DER KOMMISSION
Der Rat und die Kommission nehmen Kenntnis von der Erklärung des Vereinigten Königreichs, wonach das Vereinigte königreich – in dem Bestreben, seiner Verpflichtung nachzukommen, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache Matthews gegen das Vereinigte Königreich zu entsprechen – sicherstellen wird, dass die erforderlichen Änderungen vorgenommen werden, damit die Wähler in Gibraltar als Teil der Wählerschaft eines im Vereinigten Königreich bestehenden Wahlbezirks und unter denselben Bedingungen wie diese an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen können, und zwar in Übereinstimmung mit dem EU-Recht.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise