Artikel 23 des Übereinkommens wird wie folgt geändert:
(1) Absatz 3 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
(Anm.: Es folgt der Text der Änderung.)
(2) Am Schluß dieses Artikels werden die folgenden Absätze 7, 8 und 9 hinzugefügt:
(Anm.: Es folgt der Text der Änderung.)
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