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Internationale Verträge
Übereinkommen über die biologische Vielfalt – Protokoll
Art. 38
Art. 38 VORBEHALTE
In Kraft seit 11. September 2003
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Art. 38 VORBEHALTE — Übereinkommen über die biologische Vielfalt – Protokoll
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Vorbehalte zu diesem Protokoll sind nicht zulässig.
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