BundesrechtInternationale VerträgeZustimmungserklärung zum Abkommen der NATO und FYROMAnl. 10

Anl. 10

In Kraft seit 21. Juni 2002
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Das Personal des Kommandos und dessen Familienangehörige haben Zugang zu allen medizinischen und zahnmedizinischen Diensten, einschließlich Krankenhäusern, in der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien.

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