Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens
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Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.
2. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Abkommens samt Anhang, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft *) veröffentlicht ist, in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. Juli 2002 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 8 mit 1. April 2003 in Kraft getreten.