Art. 8 Artikel VIII — Mitwirkung von UNHCR an Asylverfahren, in denen der Antrag anlässlich der Grenzkontrolle nach Einreise über einen Flugplatz gestellt wurde
Rückverweise
Keine der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen beinhaltet, ausdrücklich oder indirekt, eine Verzichtserklärung auf jegliche Immunität oder sonstige Vorrechte, die UNHCR als Teil der Vereinten Nationen oder von der Regierung gewährt werden können.
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