BundesrechtInternationale VerträgeDoppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Estland)Art. 1

Art. 1UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN

In Kraft seit 12. November 2002
Up-to-date

Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.

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