Rückverweise
Den in Artikel 1 dargelegten Zielsetzungen entsprechend, fördern die Parteien im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Unternehmen, Organisationen, Kapitalgesellschaften und Institutionen, im folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet, in ihren beiden Staaten.
Keine Verweise gefunden