Dieser Beschluss wird am 24. Juli 2002 wirksam; seine Geltungsdauer endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der EGKS auf die Europäische Gemeinschaft übertragen worden sind.
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 27. Februar 2002.
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