Die mehrjährigen technischen Leitlinien für das Forschungsprogramm des Forschungsfonds für Kohle und Stahl (nachstehend als “technische Leitlinien” bezeichnet) sind im Zusatzdokument aufgeführt.
Die technischen Leitlinien werden gegebenenfalls alle fünf Jahre überprüft oder ergänzt, wobei der erste Fünfjahreszeitraum am 31. Dezember 2007 endet. Zu diesem Zweck nimmt die Kommission spätestens in den ersten sechs Monaten des letzten Jahres jedes Fünfjahreszeitraums eine Neubewertung der Funktionsweise und Wirksamkeit der technischen Leitlinien vor und schlägt gegebenenfalls zweckdienliche Änderungen vor.
Die Kommission kann jedoch bereits vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums eine Neubewertung vornehmen und dem Rat Vorschläge für zweckdienliche Änderungen unterbreiten, wenn sie dies für angezeigt hält.
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