1. EINLEITUNG
Bei den für die Finanzierung von Forschungsprojekten verfügbaren Nettoeinnahmen handelt es sich um das jährliche Nettoergebnis, das bei der Abwicklung der EGKS erzielt wurde, bzw. nach Abschluss dieser Abwicklung um das jährliche Nettoergebnis der Guthaben des Forschungsfonds für Kohle und Stahl. Der Verfahrensansatz besteht darin, jeweils bei Rechnungsabschluss des Jahres n die im Jahr n+2 in der Kohle- und Stahlforschung anstehenden Finanzierungen zu bestimmen und dabei die Hälfte der Erhöhung oder des Rückgangs des Nettoergebnisses im Verhältnis zum geltenden Finanzierungsniveau für die Kohle- und Stahlforschung zugrunde zu legen.
2. BEGRIFFSBESTIMMUNG
n: | Bezugsjahr |
R n : | Nettoergebnis des Haushaltsjahres n |
P n : | Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben des Jahres n |
D n+1 : | Mittelzuweisung für Forschungszwecke im Jahr n+1 (festgelegt im Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses für das Jahr n-1) |
D n+2 : | Mittelzuweisung für Forschungszwecke im Jahr n+2 |
3. VERWENDETE ALGORITHMEN
Bei der Bestimmung der Beträge der Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben und der Mittelzuweisung für Forschungszwecke im Jahr n+2, die in die Vermögensübersicht des Jahres n einzusetzen sind, werden folgende Algorithmen zugrunde gelegt:
3.1. Höhe der Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben:
P
n
= P
n-1
+ 0,5*(R
n-
D
n+1
)
3.2. Höhe der Mittelzuweisung für Forschungszwecke im Jahr n+2 (jeweils auf- oder abgerundet auf volle 100 000 Euro. Ergibt sich ein genau in der Mitte liegendes Rechenergebnis, so wird nach oben gerundet).
D
n+2
= D
n+1
+ 0,5 * (R
n-
D
n+1
)
Je nach Fall wird der zur Aufrundung erforderliche bzw. der bei der Abrundung anfallende Differenzbetrag bei der Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben entnommen oder dieser zugeführt.
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