Geld und sonstiges Vermögen, das im Vereinigten Königreich der Custodian Order unterworfen ist und verstorbenen Personen gehört hat, die österreichische Staatsbürger und in Österreich wohnhaft waren, ist, nachdem die gesetzlichen Erfordernisse im Vereinigten Königreich erfüllt wurden, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des vorliegenden Abkommens zu überweisen oder freizugeben, so zwar, daß das Geld oder sonstige Vermögen an österreichische Personen gezahlt oder übertragen werden kann.
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