Euere Exzellenz,
mit Bezug auf das am heutigen Tage zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Ihrer Majestät im Vereinigten Königreich unterzeichnete Abkommen über Geld und sonstiges Vermögen beehre ich mich, Euerer Exzellenz mitzuteilen, daß bei der Durchführung des Abkommens die Österreichische Bundesregierung sich an die Bestimmungen der nachstehenden Erklärung, die ich Ihnen abzugeben beauftragt bin, für gebunden erachten wird:
„Die Österreichische Bundesregierung gibt ihre Absicht bekannt, die Regelung von Pfund-Verbindlichkeiten zu erleichtern, die Personen im Vereinigten Königreich geschuldet werden und noch offenstehen und durch Verpflichtungen entstanden sind, die vor dem 3. September 1939 eingegangen wurden, und wird zu diesem Zwecke Pfundbeträge zur Überweisung auf einer der Billigkeit Rechnung tragenden Grundlage in einer Höhe zur Verfügung stellen, die mindestens dem Betrage gleichkommt, der auf Grund des Abkommens über Geld und sonstige Vermögen auf das Konto der Österreichischen Regierung überwiesen wird.“
Ich habe die Ehre, als Eurer Exzellenz gehorsamer Diener zu verbleiben.
Dem sehr ehrenwerten Anthony Eden,
M. C., M. P.,
Ihrer Majestät Hauptstaatssekretär der Auswärtigen Angelegenheiten,
Auswärtiges Amt,
London, S. W. 1
Auswärtiges Amt, S. W. 1.
30. Juni 1952.
No. CA 1501/20.
Euere Exzellenz,
ich beehre mich, den Empfang der heutigen Note Nr. 1 zu bestätigen, worin Euere Exzellenz die Freundlichkeit hatten, mich zu verständigen, daß bei der Durchführung des heute unterzeichneten Abkommens über Geld und sonstiges Vermögen die Österreichische Bundesregierung sich durch die Bestimmungen der nachstehenden Erklärung für gebunden erachten wird:
„Die Österreichische Bundesregierung gibt ihre Absicht bekannt, die Regelung von Pfund-Verbindlichkeiten zu erleichtern, die Personen im Vereinigten Königreiche geschuldet werden und noch offenstehen und durch Verpflichtungen entstanden sind, die vor dem 3. September 1939 eingegangen wurden, und wird zu diesem Zwecke Pfundbeträge zur Überweisung auf einer der Billigkeit Rechnung tragenden Grundlage in einer Höhe zur Verfügung stellen, die mindestens dem Betrage gleichkommt, der auf Grund des Abkommens über Geld und sonstiges Vermögen auf das Konto der Österreichischen Regierung überwiesen wird“.
Ich habe die Ehre, mit dem Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu verbleiben, Eurer Exzellenz gehorsamer Diener
Seiner Exzellenz
Dr. Lothar Wimmer,
usw., usw., usw.
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