Wien, am 2. Mai 1963 |
Herr Minister!
Ich beehre mich, das anläßlich der Verhandlungen im Zusammenhang mit Artikel 1 lit. a) des heute unterzeichneten Vertrages erzielte Einvernehmen zu bestätigen, wonach österreichische Inhaber jener Guthaben, die in der in Artikel 1 lit. a) angeführten Liste I nicht verzeichnet sind, im Rahmen der geltenden bulgarischen Devisengesetze über ihre Guthaben verfügen können.
Ich darf Sie bitten, Ihr diesbezügliches Einverständnis bekanntzugeben.
Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Kreisky m. p. |
Seiner Exzellenz
Herrn Latschesar AWRAMOW,
Minister der Volksrepublik Bulgarien,
Wien
Wien, am 2. Mai 1963 |
Herr Bundesminister!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 2. Mai 1963 zu bestätigen, das folgenden Wortlaut hat:
,,Ich beehre mich, das anläßlich der Verhandlungen im Zusammenhang mit Artikel 1 lit. a) des heute unterzeichneten Vertrages erzielte Einvernehmen zu bestätigen, wonach österreichische Inhaber jener Guthaben, die in der in Artikel 1 lit. a) angeführten Liste I nicht verzeichnet sind, im Rahmen der geltenden bulgarischen Devisengesetze über ihre Guthaben verfügen können.”
Ich darf hiemit das Einverständnis mit dem Inhalt Ihres Schreibens erklären.
Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Awramow m. p. |
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Bruno KREISKY,
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,
Wien
Wien, am 2. Mai 1963 |
Herr Bundesminister!
Ich beehre mich, das anläßlich der Verhandlungen im Zusammenhang mit Artikel 1 lit. a) des heute unterzeichneten Vertrages erzielte Einvernehmen zu bestätigen, wonach die Regierung der Volksrepublik Bulgarien der österreichischen Bundesregierung innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrages den Stand der Guthaben, die in der in Artikel 1 lit. a) erwähnten Liste I aufgezählt sind, zum Tage des Inkrafttretens des Vertrages bekanntgeben wird.
Zum Zeitpunkt der Paraphierung des Vertrages wiesen die erwähnten Guthaben insgesamt einen Stand von vierzigtausendsechshundertzehn Lewa und 43 Stotinki auf.
Ich darf Sie bitten, Ihr diesbezügliches Einverständnis bekanntzugeben.
Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
AWRAMOW m. p. |
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Bruno KREISKY,
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,
Wien
Wien, am 2. Mai 1963 |
Herr Minister!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 2. Mai 1963 zu bestätigen, das folgenden Wortlaut hat:
,,Ich beehre mich, das anläßlich der Verhandlungen im Zusammenhang mit Artikel 1 lit. a) des heute unterzeichneten Vertrages erzielte Einvernehmen zu bestätigen, wonach die Regierung der Volksrepublik Bulgarien der österreichischen Bundesregierung innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrages den Stand der Guthaben, die in der in Artikel 1 lit. a) erwähnte Liste I aufgezählt sind, zum Tage des Inkrafttretens des Vertrages bekanntgeben wird.
Zum Zeitpunkt der Paraphierung des Vertrages wiesen die erwähnten Guthaben insgesamt einen Stand von vierzigtausendsechshundertzehn Lewa und 43 Stotinki auf.”
Ich darf hiemit das Einverständnis mit dem Inhalt ihres Schreibens erklären.
Genehmigen Sie, Herr Minister den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Kreisky m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn Latschesar AWRAMOW,
Minister der Volksrepublik Bulgarien,
Wien
Wien, am 2. Mai 1963
Herr Minister!
Ich beehre mich, das anläßlich der Verhandlungen im Zusammenhang mit Artikel 1 lit. c) des heute unterzeichneten Vertrages erzielte Einvernehmen zu bestätigen, wonach, falls eine der in Liste II erwähnten Personen dem Ankauf ihrer Liegenschaft nicht zustimmen sollte, die in Artikel 1 lit. c) genannte Summe die entsprechende Minderung erfährt.
Die österreichische Bundesregierung wird der Regierung der Volksrepublik Bulgarien innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages diesbezüglich Mitteilung machen.
Ich darf Sie bitten, Ihr diesbezügliches Einverständnis bekanntzugeben.
Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Kreisky m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn Latschesar Awramow,
Minister der Volksrepublik Bulgarien,
Wien
Wien, am 2. Mai 1963
Herr Bundesminister!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 2. Mai 1963 zu bestätigen, das folgenden Wortlaut hat:
,,Ich beehre mich, das anläßlich der Verhandlungen im Zusammenhang mit Artikel 1 lit. c) des heute unterzeichneten Vertrages erzielte Einvernehmen zu bestätigen, wonach, falls eine der in Liste II erwähnten Personen dem Ankauf ihrer Liegenschaft nicht zustimmen sollte, die in Artikel 1 lit. c) genannte Summe die entsprechende Minderung erfährt.
Die österreichische Bundesregierung wird der Regierung der Volksrepublik Bulgarien innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages diesbezüglich Mitteilung machen.”
Ich darf hiemit das Einverständnis mit dem Inhalt Ihres Schreibens erklären.
Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Awramow m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Bruno KREISKY,
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,
Wien
Wien, am 2. Mai 1963
Herr Minister!
Ich beehre mich, das anläßlich der Verhandlungen im Zusammenhang mit Artikel 5 Absatz 1 des heute unterzeichneten Vertrages erzielte Einvernehmen zu bestätigen, wonach zu den unter Artikel 5 Absatz 1 angeführten Dokumenten, die von der österreichischen Bundesregierung der Regierung der Volksrepublik Bulgarien nach vollständiger Bezahlung der Globalsumme übergeben werden, auch Obligationen der äußeren bulgarischen Schuld im Nominalwert von mindestens 230.000 Goldlewa bzw. Goldfrancs und 15.000 US-Dollar gehören.
Ich darf Sie bitten, Ihr diesbezügliches Einverständnis bekanntzugeben.
Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Kreisky m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn Latschesar AWRAMOW,
Minister der Volksrepublik Bulgarien,
Wien
Wien, am 2. Mai 1963
Herr Bundesminister!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 2. Mai 1963 zu bestätigen, das folgenden Wortlaut hat:
,,Ich beehre mich, das anläßlich der Verhandlungen im Zusammenhang mit Artikel 5 Absatz 1 des heute unterzeichneten Vertrages erzielte Einvernehmen zu bestätigen, wonach zu den unter Artikel 5 Absatz 1 angeführten Dokumenten, die von der österreichischen Bundesregierung der Regierung der Volksrepublik Bulgarien nach vollständiger Bezahlung der Globalsumme übergeben werden, auch Obligationen der äußeren bulgarischen Schuld im Nominalwert von mindestens 230.000 Goldlewa bzw. Goldfrancs und 15.000 US-Dollar gehören.”
Ich darf hiemit das Einverständnis mit dem Inhalt Ihres Schreibens erklären.
Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Awramow m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Bruno KREISKY
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,
Wien
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