Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander schriftlich auf diplomatischem Wege mitgeteilt haben, daß die jeweils erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt sind.
Dieses Abkommen ist am 30. November 2001 in Wien in zwei Urschriften, jede in deutscher und chinesischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, unterzeichnet worden.
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