Das Schiedsgericht entscheidet sowohl in verfahrensrechtlichen als auch in materiellen Fragen mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Der Schiedsspruch ist für die Streitparteien endgültig und bindend. Das Schiedsgericht hat die Gründe anzugeben, auf denen der Spruch basiert. Die Streitparteien setzen den Schiedsspruch unverzüglich um.
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