(1) Die Vertragsparteien fördern die Aus- und Weiterbildung sowie die Information der Öffentlichkeit im Hinblick auf Ziele, Maßnahmen und Durchführung dieses Protokolls.
(2) Sie setzen sich insbesondere dafür ein, Ausbildung, Weiterbildung und Beratung im Energiebereich zu fördern und dabei den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz einzubeziehen.
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