Zur Erreichung der angestrebten Raumentwicklung verpflichten sich die Vertragsparteien, die Ziele dieses Protokolls auch in ihren anderen Politiken zu berücksichtigen, insbesondere in den Bereichen der Regionalentwicklung, des Siedlungswesens, des Tourismus, des Verkehrs, der Land- und Forstwirtschaft, des Umweltschutzes sowie der technischen Infrastruktureinrichtungen, insbesondere für Wasser und Energie, auch mit dem Ziel, etwaige negative oder widersprüchliche Auswirkungen zu vermeiden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise