BundesrechtInternationale VerträgeDurchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ (P3)Art. 3

Art. 3Berücksichtigung der Umweltschutzkriterien in den Politiken der Raumplanung und nachhaltigen Entwicklung

In Kraft seit 18. Dezember 2002
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