Die Vertragsparteien prüfen, inwieweit im Rahmen des nationalen Rechts
a) Nutzer alpiner Ressourcen veranlasst werden können, marktgerechte Preise zu zahlen, die die Kosten der Bereitstellung der genannten Ressourcen in ihren wirtschaftlichen Wert einbeziehen,
b) die im öffentlichen Interesse erbrachten Leistungen abgegolten werden können,
c) die als Folge natürlicher Produktionserschwernisse benachteiligten Wirtschaftstätigkeiten, insbesondere der Land- und Forstwirtschaft, eine angemessene Abgeltung erhalten können,
d) zusätzlich erhebliche Einschränkungen der umweltverträglichen Wirtschaftsnutzung des Naturraumpotentials auf der Grundlage von Rechtsvorschriften oder Verträgen angemessen vergütet werden können.
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