BundesrechtInternationale VerträgeDurchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll „Tourismus“ (P1)Art. 17

Art. 17Entwicklung von wirtschaftsschwachen Gebieten

In Kraft seit 18. Dezember 2002
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Den Vertragsparteien wird empfohlen, auf der geeigneten territorialen Ebene angemessene Lösungen zu untersuchen, um eine ausgewogene Entwicklung von wirtschaftsschwachen Gebieten zu gewährleisten.

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