Art. 17 Entwicklung von wirtschaftsschwachen Gebieten — Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll „Tourismus“ (P1)
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Den Vertragsparteien wird empfohlen, auf der geeigneten territorialen Ebene angemessene Lösungen zu untersuchen, um eine ausgewogene Entwicklung von wirtschaftsschwachen Gebieten zu gewährleisten.
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