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Internationale Verträge
Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Ukraine)
Art. 11
Art. 11 In-Kraft-Treten
In Kraft seit 17. Mai 2000
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Art. 11 In-Kraft-Treten — Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Ukraine)
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Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
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