Art. 10 Artikel 10 — Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
Gliederung
TEIL 2 GERICHTSBARKEIT, ZULÄSSIGKEIT UND ANWENDBARES RECHT
Art. 10 Artikel 10
Rückverweise
Dieser Teil ist nicht so auszulegen, als beschränke oder berühre er bestehende oder sich entwickelnde Regeln des Völkerrechts für andere Zwecke als diejenigen dieses Statuts.
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