BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über die Freizügigkeit EG - Schweiz

Abkommen über die Freizügigkeit EG - Schweiz

In Kraft seit 01. Januar 2008
Up-to-date

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Schlussakte, wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag dadurch kundzumachen, dass das Abkommen samt Anhängen und Schlussakte, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird, im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 2000 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen mit 1. Juni 2002 in Kraft getreten.