2.1 Ziel dieses Abkommens ist die Festlegung der Verpflichtungen der Parteien in Hinblick auf die Übung wie auch die Festsetzung der Verfahren des HNS, der den Truppen seitens des Gastgeberstaates gewährt wird.
2.2 Dieses Abkommen bezweckt nicht, mit dem Recht des Gastgeberstaates oder den für die Parteien in Geltung stehenden internationalen Abkommen, einschließlich des PfP SOFA, in Widerspruch zu stehen. Im Fall eines Widerspruchs soll letzteres Anwendung finden.
2.3 Teilnehmende Luftfahrzeuge aller Parteien benützen den Luftraum des Gastgeberstaates ohne Verwendung von scharfer Munition zu dem Zweck, die Interoperabilität der teilnehmenden Luftstreitkräfte, die Taktik und die Sicherheit zu verbessern. Zu demselben Zweck dürfen Luftfahrzeuge der Schweizer Luftwaffe die Einrichtungen des Luftwaffenstützpunktes Rivolto (Italien) und des betreffenden Luftraumes für Flüge von Rivolto zur Grenze des Gastgeberstaates und zurück benützen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise