Für die Zwecke dieses Abkommens gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1.1 Übung : Die Übung AMADEUS 2002, die vom 20. Mai 2002 bis zum 12. Juni 2002 in ÖSTERREICH stattfindet und aus einer Stabsrahmenübung und einer Übung mit Volltruppe besteht;
1.2 Truppen: Alle auf dem Hoheitsgebiet des Gastgeberstaates für die Zwecke der Übung eingesetzten Teile der Entsendeparteien, das militärische und zivile Personal, alle Flugzeuge, Fahrzeuge, Ausrüstung, Waffensysteme, Munition und Vorräte eingeschlossen;
1.3 Gastgeberstaat : ÖSTERREICH als der Staat, der die vorübergehend für Zwecke der Übung auf seinem Hoheitsgebiet eingesetzten oder sich für Zwecke der Übung durch dieses Hoheitsgebiet bewegenden Truppen aufnimmt;
1.4 Host Nation Support (HNS) : Die zivile und militärische Unterstützung für Zwecke der Übung, die durch den Gastgeberstaat an die Truppen während ihres Einsatzes im oder während der Durchreise durch das Hoheitsgebiet des Gastgeberstaates geleistet wird;
1.5 Entsendepartei : Eine Partei, die auf Basis einer Einladung Truppen für Zwecke der Übung auf dem Hoheitsgebiet des Gastgeberstaates einsetzt;
1.6 “Advisory” : Kontrolle und Leitung für Flugzeuge, einschließlich aller Parameter für die Erfüllung des Auftrages.
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