BundesrechtInternationale VerträgeVereinbarung zwischen Österreich und Usbekistan über die grenzüberschreitende Beförderung von GüternArt. 11

Art. 11Inkrafttreten

In Kraft seit 11. Dezember 2001
Up-to-date

Diese Vereinbarung tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft.

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