Diese Vereinbarung wird für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Ihre Gültigkeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien diese Vereinbarung unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum 1. Jänner auf schriftlichem Wege kündigt.
GESCHEHEN zu Kopenhagen am 26. Mai 1998 in zwei Urschriften, in deutscher und lettischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
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