BundesrechtInternationale VerträgeSchlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up (Tschechische R)Art. 4

Art. 4

In Kraft seit 29. Dezember 2001
Up-to-date

Die tschechische und die österreichische Seite anerkennen die Rolle der Europäischen Kommission bei der Schaffung und Erleichterung eines „Trialoges“, der zwecks Herstellung eines besseren gegenseitigen Verständnisses in der mit der nuklearen Sicherheit zusammenhängenden Frage des AKW Temelín begonnen wurde.

Während des Prozesses wurden 29 Punkte österreichischen Besorgnisses identifiziert. Sie alle wurden dokumentiert und thematisiert. Die gemäß dem Melker Protokoll geschaffene Expertenmission erachtete neun Punkte für die Zwecke des Melker Prozesses als abgeschlossen. In Anbetracht der Natur der betreffenden Themen sah die Expertenmission weitere zehn Punkte als geeignet an, im Rahmen des betreffenden tschechisch-österreichischen bilateralen Abkommens weiter verhandelt zu werden. Schließlich trug der Melker Prozess auch dazu bei, Auffassungsunterschiede im Zusammenhang mit den verbleibenden zehn Punkten zu verringern.

Auch wenn es nicht möglich war, eine Einigung zu allen offenen technischen Fragen zu erzielen, stimmten alle Teilnehmer überein, dass das in Melk angestrebte Ziel, nämlich eine Erleichterung des Dialogs zwischen der tschechischen und der österreichischen Regierung, erreicht wurde.

Um eine wirksame Umsetzung der Ergebnisse des Melker Prozesses im Bereich der nuklearen Sicherheit zu ermöglichen, enthält der Anhang I dieses Protokolls Details zu den folgenden Punkten:

Verlauf und Dokumentation des „Trialogs“;

spezifische Maßnahmen, die als Follow-up zum „Trialog“ im Rahmen des betreffenden tschechisch-österreichischen bilateralen Abkommens durchzuführen sind.

Die Unterzeichner sind sich des Berichts der AQG/WPNS

1

) über nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung, insbesondere der darin enthaltenen Empfehlungen betreffend das AKW Temelín voll und ganz bewusst. Die Unterzeichner stimmen darin überein, dass das von der EU vorgesehene „Peer Review“-Verfahren zur Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen als ein weiteres wichtiges Instrument zur Behandlung noch offener Fragen der nuklearen Sicherheit fungieren soll.

Darüber hinaus kommen die Tschechische Republik und Österreich überein, die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Notfallvorsorge zu intensivieren.

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1 ) Atomic Questions Group/Working Party on Nuclear Safety

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