Dieses Abkommen tritt mit heutigem Tage in Kraft. Es wird mindestens bis zum Verbrauch der Fondsgüter zusätzlich einer entsprechenden Zeit für die Durchführung einer ordentlichen Liquidierung der Tätigkeit des Fonds in Österreich in Kraft bleiben. Für den Fall einer Meinungsverschiedenheit über Einhaltung der Vertragsbedingungen wird die Angelegenheit dem Programmausschuß des Exekutionskomitees des Internationalen Kinderhilfsfonds zur geeigneten Veranlassung vorgelegt werden.
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