A. Der Fonds, sein Eigentum, Einkommen und alle seine Unternehmungen und Geschäfte irgendwelcher Art sind befreit von allen Abgaben, Steuern, Zöllen oder Gebühren, die durch die Regierung oder irgendwelche Behörden oder andere öffentliche Körperschaften in Österreich eingehoben werden. Der Fonds wird ebenso befreit sein von der Verbindlichkeit zur Einhebung oder Bezahlung von Steuern, Abgaben, Zöllen oder Gebühren, die durch die Regierung oder irgendeine Behörde oder eine andere öffentliche Körperschaft vorgeschrieben sind.
B. Die österreichische Regierung oder irgendwelche Behörde oder öffentliche Körperschaften dürfen in bezug auf Gehälter oder Zulagen für persönliche Dienste, die durch den Fonds an seine Beamten, Angestellten oder andere Bedienstete bezahlt werden, sofern sie nicht österreichische Staatsangehörige sind oder ihren Wohnsitz in Österreich haben, keine Abgaben, Steuern, Zölle oder Gebühren einheben.
C. Die Regierung wird dies als Grundsatz dieses Vertrages betrachten und alle Anstrengungen machen, die Güter und Dienstleistungen des Fonds von Zöllen, Abgaben usw., die die Hilfsleistungen des Fonds schmälern könnten, freizuhalten.
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