A. Es wird anerkannt und durch die Regierung und den Fonds vereinbart, daß bei der Ausführung der Bedingungen des Vertrages eine enge und herzliche Zusammenarbeit zwischen den Repräsentanten beider Stellen vorgesehen ist. Zu diesem Zweck wird vereinbart, daß der Fonds bevollmächtigte Beamte in Österreich stationiert und zur Beratung und Zusammenarbeit mit den zuständigen Regierungsbehörden in bezug auf Transport, Empfang und Verteilung von Fondsgütern, zur Feststellung des Bedarfes für Kinder, Jugendliche, werdende und stillende Mütter von Österreich sowie zur Ausführung dieses Vertrages und zur Beratung des Hauptquartiers des Fonds in bezug auf dieses Abkommen und für alle Probleme, die aus der Zusammenarbeit der Regierung mit dem Fonds erwachsen, ermächtigt.
B. Der Fonds wird für die oben angeführten Aufgaben ein Büro in der Hauptstadt des Landes einsetzen, das die Durchführung des Vertrages überwachen und die grundsätzlichen Fragen regeln wird.
C. Die Regierung wird die Anstellung solcher österreichischer Staatsbürger, wie Beamte, Schreibkräfte oder andere mit der Durchführung der Agenden des Fonds betrauter Personen, ermöglichen und erleichtern.
D. Die Regierung wird den Bevollmächtigten des Fonds die notwendige Einsichtnahme in alle die Verteilung von Fondsgütern betreffenden Belege, Aufzeichnungen usw. gestatten. Die Regierung wird weiterhin den Bevollmächtigten des Fonds von Zeit zu Zeit den freien Zutritt zu den Verteilungsaktionen in allen Gebieten gestatten, damit sie den Fortschritt und die Art der Verteilung zusammen mit den Regierungsbehörden prüfen können.
E. Die Regierung wird im Einvernehmen mit dem Fonds Vorkehrungen treffen, die erwachsenden Ausgaben für Wohnung, Lebenshaltung, Autotransporte und Reisen der in diesem Artikel vorgesehenen Beamten in österreichischer Währung zu übernehmen und für die Einrichtung eines Büro in der Hauptstadt des Landes (siehe Abschnitt B dieses Artikels) mit den notwendigen Schreibkräften und sonstigem Hilfspersonal, sowie Post-, Telegraph- und Telephonverbindungen zur Verfügung stellen.
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