Art. 18 — Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Rückverweise
Diese Charta liegt für die Mitgliedstaaten des Europarats zur Unterzeichnung auf. Sie bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt.
Keine Ergebnisse gefunden