(1) Dieser Vertrag tritt 90 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
(2) Dieser Vertrag bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag auf diplomatischem Weg kündigt; in diesem Fall tritt der Vertrag ein Jahr nach Einlangen der Kündigung außer Kraft.
GESCHEHEN zu Wien am 14. Oktober 1999 in zwei Urschriften in deutscher und spanischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
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