BundesrechtInternationale VerträgeDoppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Aserbaidschan)Art. 13

Art. 13Gewinne aus der Veräusserung von Vermögen

In Kraft seit 23. Februar 2001
Up-to-date