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Vereinbarung zwischen Österreich und Litauen über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
Art. 12
Art. 12 Inkrafttreten
In Kraft seit 06. Juni 1995
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Art. 12 Inkrafttreten — Vereinbarung zwischen Österreich und Litauen über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
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Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.
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