Diese Vereinbarung wird für die Dauer von drei Jahren ab Inkrafttreten abgeschlossen. Ihre Gültigkeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien diese Vereinbarung unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum 1. Jänner kündigt.
GESCHEHEN zu Wien, am 4. Dezember 1997 in zwei Urschriften, in deutscher und polnischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
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