+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Bundesrecht
Internationale Verträge
Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Polen)
Art. 12
Art. 12 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 1998
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
Art. 12 Inkrafttreten — Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Polen)
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Diese Vereinbarung tritt am 1. Jänner 1998 in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise