Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, welcher der letzten Mitteilung folgt, mit denen einander die Vertragsparteien über die Erfüllung der innerstaatlichen Voraussetzungen, die im Falle der Republik Österreich das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes einschließen, für das Inkrafttreten des Abkommens in Kenntnis gesetzt haben.
GESCHEHEN zu Wien, am 24. Oktober 2000, in zwei Urschriften, jede in deutscher und ungarischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise