Die Republik Ungarn wird weitere Forderungen gegen die Republik Österreich und österreichische Unternehmen aus dem Titel ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeit unter dem nationalsozialistischen Regime auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich nicht geltend machen und weder vertreten noch unterstützen. Andere Rechte ungarischer Staatsbürger bleiben hievon unberührt.
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