Nähere Einzelheiten der Leistungserbringung sind im Einklang mit den im österreichischen Bundesgesetz über den Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes enthaltenen Grundsätzen hinsichtlich des Empfanges und des Umfanges der Leistungen in Verträgen zwischen dem Fonds und der Stiftung zu regeln.
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