Dieses Abkommen tritt an dem Tage in Kraft, an dem die letzte schriftliche Mitteilung in Empfang genommen wird, mit denen die Vertragsparteien einander über die Erfüllung der innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens in Kenntnis gesetzt haben.
GESCHEHEN zu Wien, am 24. Oktober 2000, in zwei Urschriften, jede in deutscher und ukrainischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
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