Anträge auf Renten aus einer Versicherung gegen Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten eines der Vertragsstaaten können bei dem Träger des Wohnortstaates auf dem Formblatt, das dieser Träger verwendet, eingebracht werden. Der Antrag ist unverzüglich dem zuständigen Träger des anderen Vertragsstaates mit dem entsprechenden Formblatt zu übermitteln.
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