BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit EU – Mexiko

Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit EU – Mexiko

In Kraft seit 01. Oktober 2000
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Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages: Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits samt Anhang und Schlussakte wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist der Staatsvertrag dadurch kundzumachen, dass er in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Die Notifikation gemäß Art. 60 Abs. 2 des Abkommens wurde am 11. Mai 1999 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen mit 1. Oktober 2000 in Kraft getreten.