Die Vertragsparteien unterstützen die direkte Zusammenarbeit von Institutionen in den Bereichen der Kultur, insbesondere der Kunst, des Schul- und Hochschulwesens, der Wissenschaft und der Forschung sowie der Jugend und des Sports im Rahmen der Bestimmungen dieses Abkommens und begrüßen und unterstützen auch die Zusammenarbeit in den genannten Gebieten auf der regionalen und der lokalen Ebene.
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