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Amtssitz des Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD)
Art. 3
Art. 3
In Kraft seit 31. August 2000
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Art. 3 — Amtssitz des Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD)
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Der Amtssitz des Zentrums ist in Wien.
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