Art. 17 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung — Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren
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Diese Übereinkommen liegt für die Mitgliedstaaten des Europarates zur Unterzeichnung auf. Es bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt.
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