Anläßlich von Verhandlungen, die am 13. März 1970 zwischen den Luftfahrtbehörden des Großherzogtums Luxemburg und der Republik Österreich in Wien stattfanden, wurde gemäß Art. X lit. c des Luftverkehrsabkommens zwischen Österreich und Luxemburg vereinbart:
(Anm.: es folgt der Text der Abänderung.)
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